Eckpunkte „Smart Meter“-Umstellung: Regierung erspart Normalverbrauchern teure Smart Meters

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 09.02.2015 das Eckpunktepapier „Verordnungspaket Intelligente Netze“ herausgegeben. Die Beschlussfassung zur entsprechenden Gesetzesvorlage soll im Sommer 2015 erfolgen.

Das Eckpunktepapier sieht für den allergrößten Teil deutscher Haushalte (mit Verbräuchen von weniger als 6.000 kWh/Jahr) aus Kostengründen vor, auf eine Umstellung auf intelligente Zähler zu verzichten. Nur für Haushalte mit großen Verbräuchen wird überhaupt eine Umstellung vorgeschlagen und dies später als ursprünglich geplant – nämlich stufenweise ab 2017 (>20.000 kWh/Jahr), 2019 (> 10.000 kWh/Jahr) bzw. 2021 (> 6.000 kWh/Jahr). In Deutschland liegt der durchschnittliche Jahresverbrauch von 3 Personen-Haushalten zwischen 3.000 und 4.000 kWh/Jahr. Die Umstellung auf Smart Meters betrifft also Privathaushalte kaum. Auch heute noch vorgeschriebene Einbauverpflichtungen bei Neubauten und Renovierungen sollen künftig entfallen.

Rollout Plan der Bundesregierung Smart Metering

Der Rollout-Plan der Bundesregierung für intelligente Messsysteme und Stromzähler
(Quelle: www.bmwi.de).

Im Eckpunktepapier heißt es wörtlich:

„Es wird keinen Rollout ‚um jeden Preis‘ geben. Kosten und Nutzen müssen in einem vernünftigen Verhältnis stehen.“

Grundlage für diese Einschätzung ist eine im Auftrag des BMWi von Ernst & Young erstellte und im Juli 2013 veröffentlichte Kosten-Nutzen-Analyse. Diese habe gezeigt, dass es

„gesamtwirtschaftlich nicht angezeigt wäre, einen verpflichtenden Rollout für 80 oder sogar 100 Prozent aller Haushalte vorzusehen. Ein so umfangreicher Rollout würde bei Klein- und Durchschnittsverbrauchern zu unzumutbaren Kostenbelastungen führen“.

Verbraucher werden lediglich verpflichtet, bis 2032 elektronische Stromzähler einzubauen. Dabei soll der Verbraucher wählen können, wie Energieverbräuche visualisiert werden:

„Die Art und Weise, wie der Verbrauch veranschaulicht wird – Kern des Energieeffizienzgedankens – soll der Kunde entscheiden. Das heißt insbesondere, dass keine Verpflichtung zu einem externen Zweitdisplay vorgesehen ist. Dies senkt die Kosten und erhöht die Chancen für maßgeschneiderte Kundenlösungen.“

Wir von pixolus arbeiten gerade an solchen maßgeschneiderten Kundenlösungen. Unser Ansatz macht die Umrüstung auf teure funkgesteuerte Messsysteme überflüssig: Mit pixometer kann jeder Smartphone-Besitzer seine Zähler ganz einfach und bequem erfassen und seinen Energieverbrauch graphisch darstellen. Privathaushalte werden ganz im Sinne der Energiewende für ihren Energieverbrauch sensibilisiert. (sk)


UPDATE
11.03.2015

Die Bundesnetzagentur hält die – im BMWi-Eckpunktepapier bereits sehr hoch angesetzten – Verbrauchsuntergrenzen zur stufenweisen Einführung von Smart Metern für immer noch zu niedrig. Danach rechne sich ein Einbau von intelligenten Zählern erst ab einem Jahresstromverbrauch von 20.000 kWh. Dies entspricht dem 5 bis 7-fachen (!) Jahresverbrauch eines durchschnittlichen 3-Personenhaushalts in Deutschland.

Laut einem internen Papier fallen die Einbaukosten bei niedrigen Verbräuchen doppelt so hoch aus, wie die zu erwartenden Stromeinsparungen. (sk)
(Quelle)

Veröffentlicht am 9. March 2015 in Energiewende, pixometer

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